In der letzten Zeit kursierte vermehrt das Gerücht, dass bei Entsendungen im EU-Ausland zukünftig keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sei. Auslöser war eine Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 20. März 2019, in der bekannt gegeben wurde, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission sich darauf geeinigt hätten, die europäischen Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten und daher zukünftig keine A1-Bescheinigungen mehr für Dienstreisen ins EU-Ausland erforderlich seien. Wenig beachtet wurde jedoch, was in der Pressemitteilung unter „Nächste Schritte“ zu lesen war: Die vorläufige Einigung musste noch vom Europäischen Parlament sowie vom Rat förmlich angenommen werden.
Weder der Europäische Rat noch das Europäische Parlament konnten sich aber im Anschluss auf eine Abschaffung der A1-Bescheinigung einigen. Das weitere Verfahren wurde vielmehr auf die nächste Legislaturperiode verschoben.
Vorerst bleibt es daher dabei, dass für jede Dienstreise – sei sie auch noch so kurz – eine A1-Bescheinigung beantragt werden muss. Vor diesem Hintergrund haben wir Ihnen die wesentlichen Punkte sowie einige praktische Empfehlungen in einem Merkblatt zusammengestellt.