„Der Mandant hat ein ganz konkretes Problem, wofür eine ebenso konkrete wie praktisch handhabbare Lösung gefordert ist.“
Axel Bertram hat nach mehreren Jahren der Tätigkeit in Großkanzleien die Kanzlei EMPLAWYERS mitbegründet. Er berät in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Neben der Dauerberatung vor allem zu betriebsverfassungsrechtlichen Fragen liegt sein Fokus auf der Prozessführung. Seine Mandanten sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Logistik, Handel sowie Unternehmensberatung tätig. Mehr über Axel Bertram erfahren Sie im folgenden Interview:
Was haben Sie gelernt?
Nichts Gescheites möchte so manch einer sagen – sagt man doch der Studiererei im Allgemeinen und dem Jurastudium im Besonderen nach, dass man dort weder etwas fürs Leben noch für einen konkreten Beruf lernt. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Sicherlich lernt man im Jurastudium nicht den Beruf des Anwalts. Diesen erlernt man Stück für Stück wenn man die anwaltliche Tätigkeit einmal aufgenommen hat und der Erfolg ist sicherlich auch zum Teil von der jeweiligen Persönlichkeit abhängig. Ohne ein universelles und für alle späteren Verwendungsmöglichkeiten offenes Jurastudium kann ich mir jedoch eine erfolgreiche spätere Anwaltstätigkeit nicht vorstellen.
Wären Sie nicht Arbeitsrechtler geworden, was dann?
Bootsbauer. Ich mag jede Form der handwerklichen Betätigung und habe eine große Leidenschaft für alles, was auf einem Gewässer schwimmen kann. Das verbunden mit der romantischen Vorstellung von einer Arbeitsstätte in einem hölzernen Bootshaus an einem oberbayerischen See würde jedenfalls für mich sehr verlockend klingen. Es ist allerdings zu vermuten, dass die Wirklichkeit auch auf diesem Weg etwas anders ausgehen hätte. Aber ganz ohne Wehmut: Rechtsanwalt ist mein Traumberuf!
Welcher Rat hat Ihnen auf Ihrem beruflichen Weg am meisten genützt?
Es gab sicherlich eine Menge hilfreicher Hinweise, die ich heute nicht mehr im Detail erinnere. Es ist aber weniger ein einzelner Rat als mehr eine mit den Jahren gewachsene Erkenntnis, die meine heutige Anwaltstätigkeit entscheidend prägt: Der Mandant, der sich ratsuchend an uns wendet, hat ein ganz konkretes Problem oder eine ganz konkrete Fragestellung, wofür eine ebenso konkrete wie praktisch handhabbare Lösung gefordert ist. Und diese Lösung liegt in den meisten Fällen nicht in langen theoretischen Abhandlungen oder hypothetischen Überlegungen sondern im Idealfall in ganz konkreten rechtlichen oder auch praktischen Hinweisen. Dies zu beherzigen ist für mich ein entscheidender Schlüssel zu einer erfolgreichen Anwaltstätigkeit.
Ihr Traummandant?
Unter dem Aspekt möglicher Umsätze und Gewinnspannen ließen sich sicherlich Mehrere auflisten.
Aber um ehrlich zu sein – dies wäre gar nicht mein Traummandant. Mein Traummandant wäre einer, der sich nach getaner Arbeit vielleicht noch mal kurz zurückmeldet und mich wissen lässt, wie es ihm mit meinem Produkt oder Lösungsvorschlag ergangen ist, ob er das ausgearbeitete Konzept erfolgreich umsetzen konnte, ob die Sache nach seinen Vorstellungen verlaufen ist. Nicht, weil ich für meine Arbeit besonders gelobt werden möchte. Aber ich nehme mich jeder an mich herangetragenen Fragestellung mit meiner gesamten juristischen Leidenschaft an und daher beschäftigt mich stets die Frage, wie erfolgreich mein Mandant meine Empfehlungen für sich einsetzen konnte.
Und zum Glück muss ich von solchen Mandanten nicht mehr träumen. Mit vielen unserer Mandanten, die uns zum Teil seit Jahren begleiten, pflegen wir einen derartigen Austausch. Also: Traummandant? – Schon gefunden! Weitere sind herzlich willkommen.
Welche Déformation professionelle haben Sie mittlerweile an sich festgestellt?
Jede anwaltliche bzw. juristische Tätigkeit beginnt damit, dass zunächst einmal der zugrunde zu legende Sachverhalt klar und unmissverständlich festgestellt werden muss. Erst wenn zweifelsfrei feststeht, welcher Sachverhalt zugrunde zu legen ist, kann man mit einer soliden rechtlichen Prüfung beginnen. Alles andere wäre Rätselraterei. Dies führt nicht ganz überraschenderweise dazu, dass man sich im Laufe der Zeit eine Kommunikationsart angewöhnt, die sich mehr und mehr auf die kurze und präzise Übermittlung bzw. Entgegennahe von exakten Fakten beschränkt. Ich stelle bisweilen fest, dass ich diese sehr sach- und faktenorientierte Kommunikationsweise auch in mein Privatleben übernehme, aber ich vertraue da ganz auf die ausgleichende Wirkung meines kleinen Sohnes.
Arbeitsgerichte sind …
… an die Gesetze gebunden. Anwälte schimpfen oft und gerne auf Richter und Gerichte. Manchmal zurecht – Richter sind auch nur Menschen und können Fehler machen – viel häufiger aber zu Unrecht. Gerichte können Ihre Entscheidung nur an dem bestehenden rechtlichen Rahmen ausrichten. Dass die existierenden Gesetze oftmals Anlass zu Kritik geben – beispielsweise unser starrer und von vielen nicht mehr als zeitgemäß angesehener Kündigungsschutz – ist sicherlich zutreffend. Aus der strikten Anwendung der bestehenden Gesetze kann man dem Gericht aber keinen Vorwurf machen.
Wiesen, Meer oder Berge?
Alles. Nach Studium und Referendariat in NRW war die Frage nicht, ob ich den Anwaltsberuf ausüben wollte, sondern wo. Gefangen in der naiven Annahme, fortan über größere Mengen Freizeit verfügen zu können ging es auch um die Nutzung derselben. Hamburg lockte mit der Möglichkeit die Segelleidenschaft verstärkt ausüben zu können, München lockte mit den nahen Bergen und Seen. Die Leidenschaft für das Bergsteigen hat gewonnen.
Welchen Sport betreiben Sie?
Bergsteigen, Segeln, Radfahren – würde ich jetzt antworten, wenn ich über die Verwendung meiner Freizeit frei bestimmen könnte. Realistisch betrachtet, stehen derzeit ganz andere Sportarten im Vordergrund: „Neben dem Laufrad meines Sohnes herlaufen“, „um die Wette auf das Klettergerüst hinaufklettern und die Rutsche wieder herunterrutschen“ oder mit maximaler Ausdauer Kieselsteine in einen Bach werfen. Und ich hätte nicht geahnt, wie kräftezehrend diese mir bis vor Kurzem weitgehend unbekannten Sportarten sein könnten.
Und wenn doch noch mal etwas Zeit übrigbleibt, die Berge sind ja zum Glück ganz in der Nähe.
Pizza oder Pasta?
Beides. Oft und viel.
- Arbeiten im Homeoffice in Zeiten von Corona
Ein Leitfaden zu Home Office und mobilem Arbeiten - Das Mindestlohngesetz als Compliance-Thema
GWR - Datenschutz im Home Office- Quadratur des Kreises oder Frage des guten Willens?
ArbRAktuell - Zur Einsichtnahme des Betriebsrats in Lohn- und Gehaltslisten
GWR - Verdachtskündigung nach Auswertung des Dienstrechners
GWR - Teilunwirksamkeit von Ausschlussfristen, die den Mindestlohn nicht ausnehmen, in Altverträgen
GWR - Home Office für Alle – 2. Anlauf
Die SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung
Beck Aktuelles Thema-Spezial - Zur Diskriminierung bei der Gestaltung von Sozialplanabfindungen
GWR - Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis
GWR - Reduzierung von Bonuszahlungen auch nach Festlegung eines Bonuspools in schwerer wirtschaftlicher Notlage zulässig
GWR - Zum Auskunftsanspruch des Betriebsrats über sensible Arbeitnehmerdaten
GWR - Kein Arbeitsverhältnis mit Entleiher bei mehr als nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung
GWR - 3G am Arbeitsplatz – Was Sie jetzt wissen müssen
Beck Aktuelles Thema-Spezial - Sonderzahlungen und tarifliche Stichtagsregelungen
GWR - Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats bei nicht nur „vorübergehender“ Einstellung von Leiharbeitskräften
GWR - Teilunwirksamkeit von Ausschlussfristen, die den Mindestlohn nicht ausnehmen, in Altverträgen
GWR - Verlust des Sonderkündigungsschutzes nach wahrheitswidriger Verneinung der Frage nach Schwerbehinderung
GWR - Unheil für Arbeitgeber bei der Arbeitnehmerüberlassung: Ungeahnte Folgen einer kleinen Gesetzesänderung
GWR - Widerspruchsrecht des Betriebsrats bei nicht nur „vorübergehender“ Einstellung von Leiharbeitskräften
GWR - Altersgruppenbildung setzt proportionale Berücksichtigung aller Altersgruppen innerhalb der jeweiligen Vergleichsgruppe voraus
GWR - Unzulässige Urlaubsstaffelung – Erhebliche Mehrbelastungen für zahlreiche Unternehmen durch zusätzliche Urlaubsansprüche jüngerer Beschäftigter
GWR - Stichwort: Abwicklungsvertrag
Personal-Lexikon / beck-personal-portal - Stichwort: Telearbeit
Personal-Lexikon / beck-personal-portal - Stichwort: Mobiles Arbeiten
Personal-Lexikon / beck-personal-portal - Recht im Home Office
Podcast / Beck - Recht im Home Office
NJW-aktuell - Corona und Zutrittsrecht zu Betrieben in Bayern
beck-personal-portal