Arbeitsrechtliche Basics sicher beherrschen – unnötige Konflikte vermeiden
Themen:
- Reichweite und Grenzen des Direktionsrechts
- Kontrolle und Überwachung von Mitarbeitern
- Zentrale Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz
- Umgang mit besonderen Situationen
- Interaktion mit dem Betriebsrat
Beschreibung:
Die Tätigkeit als Führungskraft ist herausfordernd. Unternehmerische Ziele und Vorgaben sind passgenau umzusetzen. Dies erfordert einen zielgerichteten Mitarbeitereinsatz. Im Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitnehmerschutz, arbeitsvertraglichen Vorgaben und betriebsverfassungsrechtlichen Beschränkungen entstehen oft Unsicherheiten, was eine Führungskraft darf und was nicht. Unwissen führt oft dazu, dass entweder bestehende Möglichkeiten ungenutzt bleiben oder ungewollt Rechtsstreitigkeiten ausgelöst werden.
Ziel des Seminars:
Das Seminar gibt Führungskräften einen fundierten Überblick über die relevanten arbeitsrechtlichen Aspekte, die für die tägliche Arbeit als Führungskraft relevant sind. Dies versetzt Führungskräfte in die Lage, die bestehenden Möglichkeiten sicher zu nutzen und nicht ungewollt Rechtsstreitigkeiten auszulösen oder Haftungsfälle wegen des Verstoßes gegen Regelungen zum Arbeitnehmerschutz zu begründen.
Mit dem Wissen aus diesem Seminar werden Führungskräfte in der Lage sein, ihre Aufgabe zielstrebig und selbstbewusst zu erfüllen, ohne sich von den im betrieblichen Miteinander oft verbreiteten Halbwahrheiten irritieren zu lassen.
Teilnehmerkreis:
Dieses Seminar ist speziell für:
- Führungskräfte mit Personalverantwortung
- Personalleiter und Personalleiterinnen
Ihr Programm im Überblick:
- Das Direktionsrecht
- Wer übt es aus?
- Wie wird es ausgeübt?
- Was ist möglich?
- Wo sind die Grenzen?
- Kontrolle und Überwachung durch den Vorgesetzten
- Leistung der Mitarbeiter
- Verhalten der Mitarbeiter
- Was ist erlaubt / was ist verboten?
- Welche Rolle spielt der Datenschutz?
- Was ändert sich, wenn ein Betriebsrat existiert?
- Relevantes Gesetzesrecht
- Arbeitszeitgesetz
- BEEG / MuSchG
- SGB IX
- Sanktionen
- Die Ermahnung
- Die Abmahnung
- Die Kündigung
- Umgang mit besonderen Situationen
- Teilzeit(verlangen)
- Befristung
- Elternzeit
- (unentschuldigtes) Fehlen
- Arbeitsunfähigkeit
- Der Umgang mit dem Betriebsrat
- Welche Einschränkungen bestehen für die Führungskraft?
- Bei welchen Vorgängen ist der Betriebsrat zu beteiligen?
- Was geht ohne Beteiligung des Betriebsrates?
Zeitlicher Rahmen/Art der Durchführung:
Der Workshop ist regelmäßig für einen ganzen Tag (6 Stunden) angesetzt und kann sowohl in Präsenz als auch online als Zoom-Meeting stattfinden. Bei der Themenauswahl und Schwerpunktsetzung greifen wir gerne die konkreten Betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen auf.