Laptop mit News Hologramm - Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Kein verpflichtendes Testangebot in Unternehmen

Vorletzte Woche berichteten wir von den Ergebnissen der Bund-Länder-Konferenz am 03.03.2021 zur aktuellen Corona-Lage.

Der zwischen Bundes- und Länderregierungen zustande gekommene Beschluss sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als „gesamtgesellschaftlichen Beitrag“ für einen umfassenden Infektionsschutz wöchentlich Corona-Schnelltests anbieten müssen. Im Anschluss daran war eine Diskussion darüber entbrannt, wie das technisch ablaufen soll und wer die Kosten für derartige Tests tragen soll. Was sich im direkten Anschluss an die Konferenz noch als Verpflichtung von Arbeitgebern zur Durchführung von Corona-Tests für ihre in Präsens tätigen Arbeitnehmer las, entwickelte sich nun im Laufe von Gesprächen zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden von Wirtschaft und Handwerk in den vergangenen Tagen zu einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft, Corona-Tests auf freiwilliger Basis anzubieten. Die beteiligten Spitzenverbände erklärten, an ihre Mitgliedsunternehmen zu appellieren, ihren Mitarbeitern Schnell- und Selbsttests anzubieten.

Ausweislich ihrer Website zeigt sich die Bundesregierung mit diesem Ergebnis zufrieden. Eine formelle Pflicht zum Angebot von Corona-Tests soll Unternehmen – zumindest vorerst – nicht auferlegt werden. Damit ist die zunächst vorgesehene Verpflichtung für Arbeitgeber vorerst vom Tisch.