Das im Bundestag im Dezember 2022 verabschiedete Hinweisgeberschutzgesetz hat am 10. Februar 2023 nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat erhalten. Es kann daher (vorerst) nicht in Kraft treten. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sogenannte Whistleblower schützen und hätte nach der zugrundeliegenden EU-Richtlinie bereits seit weit über einem Jahr, nämlich bereits bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.
Verantwortlich für die Entscheidung des Bundesrats waren die unionsgeführten bzw. unionsmitregierten Länder, die die Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs und die damit mutmaßlich einhergehenden Zusatzkosten für Unternehmen ins Feld führten. Während die EU-Richtlinie nämlich lediglich die Meldung von Verstößen gegen EU-Recht schützt, geht das Hinweisgeberschutzgesetz in der nun gestoppten Fassung darüber hinaus und erstreckt den Anwendungsbereich auch auf Verstöße gegen nationales Recht. Ein weiterer Kritikpunkt der Länder war die potenzielle Missbrauchsgefahr durch den Schutz anonymer Meldungen. Auch hier ging das deutsche Gesetz über die EU-Richtlinie hinaus.
Und nun?
Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um sich mit den Bundesländern über einen Kompromiss zu beraten.
Im Vermittlungsausschuss sind Bundestag und Bundesrat gleich stark vertreten. Wann ein solches Verfahren zu einem Ergebnis führen wird ist offen. An der an den Gesetzgeber gerichteten Verpflichtung zur Umsetzung der zugrundeliegenden EU-Richtlinie ändert dies allerdings nichts. Es droht ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland.
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