Laptop mit News Hologramm - Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Der Entwurf ist da – Gesetz zur Arbeitszeiterfassung

Mit nur wenig Verspätung gegenüber der eigenen Ankündigung bzw. knapp vier Jahre, nachdem der Europäische Gerichtshof die Pflicht zur umfassenden Arbeitszeiterfassung festgestellt hat, liefert das BMAS einen ersten Entwurf. Ein großer Wurf ist es nicht. Denn der Entwurf gießt lediglich die zwischenzeitlich von der Rechtsprechung des EuGH und des BAG aufgestellten Grundsätze in Gesetzesform, schafft einzelne Verschärfungen und Bußgeldtatbestände.

  • Die wichtigsten Regelungen des Entwurfs im Überblick:
  • Der Entwurf sieht vor, dass die Arbeitszeiterfassung von Ausnahmen abgesehen elektronisch erfolgen muss.
  • Außerdem muss sie am selben Tag erfolgen, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird.
  • Die Zeiterfassung kann auch auf den Arbeitnehmer delegiert werden.
  • Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich. Allerdings nur in dem Sinne, wie wir sie immer vertreten haben: Der Arbeitgeber muss für eine Zeiterfassung sorgen, kann aber auf eine Kontrolle der geleisteten Arbeitszeit verzichten.
  • Künftig drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro, wenn die Arbeitszeit nicht oder nicht korrekt erfasst wird.
  • Die Arbeitszeitnachweise müssen zwei Jahre aufbewahrt werden.
  • Arbeitnehmer haben einen Auskunftsanspruch.

Das ist sicher nicht die große Reform der Arbeitszeit. Das Problem wird auch in Zukunft weniger darin bestehen, ein Zeiterfassungssystem anzuschaffen oder Zeiten zu erfassen. Die größte Herausforderung sehen wir nach wie vor in der Bestimmung, was unter die zu erfassenden Arbeitszeiten fällt. Das ist keineswegs identisch mit der zu vergütenden Arbeitszeit. Die Neuregelung der Zeiterfassung betrifft ausschließlich die Arbeitszeit im Sinne des Gesundheitsschutzes und ist von der Arbeitszeit im Sinne des Entgelts strikt zu trennen. Aufgrund der Bußgelddrohung wird diese Unterscheidung nun essentiell werden.

Trotzdem ist natürlich nicht zu verkennen, dass Vergütungsansprüche für geleistete Arbeit künftig unter Umständen leichter von Arbeitnehmern geltend gemacht werden können.

Insgesamt ist zu bedenken, dass es sich hier nur um einen Entwurf handelt. Es ist durchaus noch mit Änderungen bis zum finalen Gesetz zu rechnen.