Die Sonderregelungen für einen erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld wurden von der Bundesregierung erneut verlängert und gelten nun bis zum 30. Juni 2023.
Das bedeutet:
- Die Zahl der Beschäftigten im Betrieb, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt,
- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet und
- auch LeiharbeitnehmerInnen können weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen.
Durch die erneute Verlängerung soll sichergestellt werden, dass Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten und Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden werden. Auch Verleiher sollen in die Lage versetzt werden, ihre ArbeitnehmerInnen zu halten. Insgesamt soll die Verlängerung des vereinfachten Zugangs den Betrieben Planungssicherheit verschaffen und zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts beitragen.