Compliance als Herausforderung und Aufgabe der Personalabteilung
Compliance wurde in Deutschland lange Zeit als Modeerscheinung des US-Rechts angesehen. Amerikanische Regelungen wie der Foreign Corrupt Practicies Act und Sarbanes-Oxley beanspruchen Geltung auch im Rest der Welt und müssen daher auch hierzulande im Blick behalten werden.
Mittlerweile hat sich aber auch ein spezifisch deutscher Fokus auf Compliance herausgebildet. Viele spektakuläre Wirtschaftsskandale von Siemens über die Deutsche Bank hin zu VW, aber auch zahlreiche Fälle aus dem Mittelstand zeigen, dass es für Unternehmen und deren Management überlebenswichtig sein kann, Rechtsverstöße zu vermeiden. In der Folge der Skandale haben deutsche Gerichte die Anforderungen an die Compliance Organisation von Unternehmen konkretisiert.
Die Aufgabe der Einführung, laufender Administration und Überwachung der unternehmensweiten Compliance obliegt regelmäßig der Personalabteilung. Diese hat dafür zu sorgen, dass Regeln aufgestellt und für alle Arbeitnehmer – ggfls. unter Beachtung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats – verbindlich festgelegt werden. Regelmäßige Aktualisierungen und Schulungen, Kontrollmaßnahmen und die Sanktionierung von Verstößen sind ebenso wichtige Aufgaben der Personalabteilung wie die ordnungsgemäße Dokumentation aller getroffenen Maßnahmen.
Eine besondere Herausforderung ist die Bildung einer internen Organisationsstruktur, die Risiken identifiziert, wichtige Themen auf höchster Unternehmensebene anspricht, klare Delegationsregeln erstellt und effektiv gegen Vertragsverletzungen vorgeht.
Dieser Überblick informiert über die Anforderungen des deutschen Rechts und bietet Orientierung wie Ihre Personalabteilung bzw. die Personalabteilung Ihres Mandanten dieser wichtigen Aufgaben erfüllen kann.