„… Die Arbeitnehmerentsendung nach China, die rechtlichen Vorgaben hierzu, die sozialversicherungsrechtlichen Hürden von Seiten des chinesischen Rechts und vor allem Fragen nach einer rechtssicheren vertraglichen Gestaltung, die allen Vorgaben offizieller Stellen genügen, behandelte RA Roland Falder (nebst einer Checkliste). Von mancher Anekdote konnte der profunde Kenner der chinesischen Gegebenheiten und langjähriger Berater erzählen. Gegebenenfalls ist es zwingend, eine Niederlassung in China zu gründen und den deutschen entsandten Arbeitskräften chinesische Arbeitsverträge zu geben, für das das AVG gelte.“
Weitere Arbeitsrechtstage der DCGfA sollen folgen. Sollten Sie Fragen zum Thema Entsendung nach China oder Arbeitsrecht in China haben, kontaktieren Sie uns gern. Wir bieten auch Inhouse-Schulungen zu diesem Themenkreis (Entsendung nach China, Update Personal in China).