Das Thema Homeoffice hat gerade Hochkonjunktur, auch weil es als wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt. Die sog. Homeoffice-Verordnung macht es für Arbeitgeber daher unter bestimmten Umständen sogar zur Pflicht. In der Praxis bedeutet Homeoffice oft, dass sich Arbeitnehmer von zu Hause mit dem Laptop ins Firmennetzwerk einwählen. Vieles wird derzeit pragmatisch gehandhabt oder improvisiert, was der aktuellen Situation geschuldet, aber vielleicht nicht ganz ohne Risiken ist. Denn es gibt einige arbeitsrechtliche Vorgaben, die auch im Homeoffice gelten.
Hierüber sprach EMPLAWYERS-Partner Axel Bertram im Interview-Podcast beck-aktuell, dem Podscast des führenden juristischen Fachverlags C.H.BECK., mit Tobias Freudenberg, Schriftleiter der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW).
Den Podcast hören Sie hier: https://beck-aktuell.podigee.io/
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