Die wirksame und zugleich nachweisbare Zustellung einer Kündigung stellt Arbeitgeber aufgrund der strengen Schriftform der Kündigung seit Jahrzehnten vor Herausforderungen. Ist die Übergabe unter Anwesenden noch einigermaßen einfach, stellen sich bei der Übermittlung an einen nicht persönlich greifbaren Arbeitnehmer diverse Fragen. Die große Auswahl der denkbaren Möglichkeiten macht es nicht einfacher: Mail, Fax, einfacher Brief, Einschreiben, Übergabeeinschreiben, Bote, Gerichtsvollzieher, etc – was geht und wie geht es? Mehrere Gerichtsentscheidungen haben hierzu in der jüngsten Zeit noch zusätzlich Verwirrung gestiftet. Wir sortieren die Situation gemeinsam mit Ihnen.
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